Öffentliche Einsicht in den Voranschlag 2023

K U N D M A C H U N G

Gemäß § 12 des NÖ GWL-Verbandsgesetzes, LGBl. Nr. 1650-1, Ausgabe 8/2022 vom 25.01.2022, wird hiermit bekannt gegeben, dass der VORANSCHLAG 2023 des Gemeindewasserleitungsverbandes „Unteres Pitten- u. Schwarzatal“ in Pitten durch zwei Wochen, d.i. vom 10. November 2022 bis einschließlich 25. November 2022 während der Amtsstunden von 7:30 bis 11:30 Uhr zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Erinnerungen oder Bemängelungen sind während dieser Zeit schriftlich oder per Fax in der Verbandskanzlei einzureichen.

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Öffentliche Einsicht in den Nachtragsvoranschlag 2022

K U N D M A C H U N G

Gemäß § 12 des NÖ GWL-Verbandsgesetzes, LGBl. Nr. 1650-1, Ausgabe 8/2022 vom 25.01.2022, wird hiermit bekannt gegeben, dass der erste NACHTRAGSVORANSCHLAG 2022 des Gemeindewasserleitungsverbandes „Unteres Pitten- u. Schwarzatal“ in Pitten durch zwei Wochen, d.i. vom 10. November 2022 bis einschließlich 25. November 2022 während der Amtsstunden von 7:30 bis 11:30 Uhr zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Erinnerungen oder Bemängelungen sind während dieser Zeit schriftlich oder per Fax in der Verbandskanzlei einzureichen.

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Rechnungsabschluss 2020

Laut NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz §12 gibt der GWLV Unteres Pitten- und Schwarzatal bekannt, dass der Rechnungsabschluss 2020 seit Dienstag, den 23.03.2021 im Betriebsgebäude für jedermann zur Einsicht aufliegt. Innerhalb von zwei Wochen kann jeder schriftlich oder per E-mail, an office@wlvpitten.at, Erinnerung beim Gemeindewasserleitungsverband einbringen. Weiters kann der Rechnungsabschluss auch heruntergeladen werden.

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