Öffentliche Einsicht in den Voranschlag 2023
K U N D M A C H U N G
Gemäß § 12 des NÖ GWL-Verbandsgesetzes, LGBl. Nr. 1650-1, Ausgabe 8/2022 vom 25.01.2022, wird hiermit bekannt gegeben, dass der VORANSCHLAG 2023 des Gemeindewasserleitungsverbandes „Unteres Pitten- u. Schwarzatal“ in Pitten durch zwei Wochen, d.i. vom 10. November 2022 bis einschließlich 25. November 2022 während der Amtsstunden von 7:30 bis 11:30 Uhr zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Erinnerungen oder Bemängelungen sind während dieser Zeit schriftlich oder per Fax in der Verbandskanzlei einzureichen.
Öffentliche Einsicht in den Nachtragsvoranschlag 2022
K U N D M A C H U N G
Gemäß § 12 des NÖ GWL-Verbandsgesetzes, LGBl. Nr. 1650-1, Ausgabe 8/2022 vom 25.01.2022, wird hiermit bekannt gegeben, dass der erste NACHTRAGSVORANSCHLAG 2022 des Gemeindewasserleitungsverbandes „Unteres Pitten- u. Schwarzatal“ in Pitten durch zwei Wochen, d.i. vom 10. November 2022 bis einschließlich 25. November 2022 während der Amtsstunden von 7:30 bis 11:30 Uhr zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Erinnerungen oder Bemängelungen sind während dieser Zeit schriftlich oder per Fax in der Verbandskanzlei einzureichen.
Wasseruntersuchung 2. Quartal 2022
Wasseruntersuchung 1. Quartal 2022
Wasseruntersuchung 4. Quartal 2021
Wasseruntersuchung 3. Quartal 2021
Wasseruntersuchung 2. Quartal 2021
Rechnungsabschluss 2020
Laut NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz §12 gibt der GWLV Unteres Pitten- und Schwarzatal bekannt, dass der Rechnungsabschluss 2020 seit Dienstag, den 23.03.2021 im Betriebsgebäude für jedermann zur Einsicht aufliegt. Innerhalb von zwei Wochen kann jeder schriftlich oder per E-mail, an office@wlvpitten.at, Erinnerung beim Gemeindewasserleitungsverband einbringen. Weiters kann der Rechnungsabschluss auch heruntergeladen werden.
Wasserzählerstand bekanntgeben
Unter folgendem Link können Sie den Wasserzählerstand bekanntgeben:
Wasserzählerstand bekanntgeben
Sie können dies aber auch per E-Mail an office@wlvpitten.at oder telefonisch unter 02627/82446 machen.