Voranschlag 2021

Laut NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz §12 gibt der GWLV Unteres Pitten- und Schwarzatal bekannt, dass der Voranschlag 2021 seit Montag, den 23.11.2020 im Betriebsgebäude für jedermann zur Einsicht aufliegt. Innerhalb von zwei Wochen kann jeder schriftlich Erinnerung beim Gemeindewasserleitungsverband einbringen. Weiters kann der Rechnungsabschluss auch heruntergeladen werden.

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